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Zwangsadoption wegen Rauchens

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s war nur eine Frage der Zeit, bis eine solche Gerichtsentscheidung verbreitet werden würde. Und es vermag nicht zu verwundern, dass sie in England getroffen
wurde, dem Mutterland der anglopuritanischen Gesundheitsdiktatur. Ein Familiengericht in Hull hat einem Elternpaar ein Kind entzogen und zur Adoption freigegeben, „weil sie pausenlos rauchen“.
(http://www.derbund.ch/panorama/vermischtes/Eltern-wird-das-Sorgerecht-entzogen-weil-sie-pausenlos-rauchen/story/10275357)

Rauchende Eltern zu Unrecht am Pranger

Es war nur eine Frage der Zeit, bis eine solche Gerichtsentscheidung verbreitet werden würde. Und es vermag nicht zu verwundern, dass sie in England getroffen wurde, dem Mutterland der anglopuritanischen Gesundheitsdiktatur. Ein Familiengericht in Hull hat einem Elternpaar ein Kind entzogen und zur Adoption freigegeben, „weil sie pausenlos rauchen“. 

Raymond Zoller

Foto: Raymond Zoller 

Der zweijährige Sohn soll Atemproblem haben. Bei näherer Betrachtungstellt sich heraus, dass offenbar auch psychische Probleme des Vaters und der Konsum illegaler Substanzen eine Rolle spielen. Solche Feinheiten übersieht man gerne, und so soll es wohl auch sein. Die Chefin der britischen Antiraucherzentrale ASH nutzt den Vorfall denn auch, um rauchende Eltern zu warnen nach dem Motto „Seht her, was passiert, wenn ihr nicht brav seid“. Neben den besonderen Umständen des Einzelfalls, derentwegen sich eine Generalisierung verbietet, besteht eine weitere Parallele zum Fall des rauchenden Rentners Friedhelm Adolfs. Das vom BGH kassierte Urteil gegen ihn war in der Beweisaufnahme mangelhaft, da nur ein einziger, mit der Klägerseite verbandelter, Zeuge gehört worden war. 

Im englischen Fall stützte sich das Gericht auf eine Jugendamtsmitarbeiterin (Antiraucherin?), die über Rauchwolken in der Wohnung der Familie klagte und schenkte der Mutter keinen Glauben. Netzwerk Rauchen hatte schon vor Jahren die Behauptung, Rauchen in Gegenwart der Kinder sei schädlich bzw. für deren Gesundheit gefährlich, untersucht. Wir haben in unserer Publikation „Macht Passivrauchen Kinder krank?“ festgestellt, dass an dieser propagandistischen Panikmache zur Entnormalisierung des Rauchens wissenschaftlich nichts dran ist. Netzwerk Rauchen konnte populären Aberglauben entkräften und Entwarnung geben: Der früher unverkrampfte Umgang mit Umgebungsrauch darf ohne schlechtes Gewissenbeibehalten werden, auch wenn Kinder dabei sind. Die Passivrauchlüge kann man in der Pfeife rauchen. Bei der Huller Entscheidung soll es um einen Jungen geben, der Atemprobleme aufweist. Dazu haben wir schon damals geschrieben: „Wir empfehlen allerdings Rücksicht, wenn einem Kind der Rauch subjektiv unangenehm oder eine besondere gesundheitliche Situation gegeben ist.“. Abstrusitäten wie der in einer Illustrierten kolportierte Fall eines Arztes, der Eltern empfahl, zum Schutz ihres Kindes vor Erkältungskrankheiten nach dem Rauchen jedes Mal die Kleidung zu wechseln, gehen aber in eine ganz andere Richtung. Ende 2010 haben wir prognostiziert: Eltern, die sich dem Antitabakwahn verweigern, „werden eines wohl nicht fernen Tages die Kinder weggenommen“. Viele Diktaturen bedienen sich des Mittels der Zwangsadoption bei unbotmäßigem Verhalten. Die Gesundheitsdiktatur bildet dabei keine Ausnahme.

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