Mieter Friedhelm Adolfs kämpft weiter!
Freitag, 27. Juni 2014 um 22:25 Uhr
Neuer Spendenaufruf der Aktion "Ein Dach für Raucher"
Um eine Wohungsräumung des Düsseldorfer Mieters Friedhelm Adolfs zu verhindern,
muss zeitnah eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200 Euro erbracht werden. Adolfs (75),
den seine Vermieterin wegen Rauchens aus der Wohnung klagen möchte, müsste sonst
bis Dezember dieses Jahres seine Wohnung verlassen, obwohl er in Revision vor
dem Bundesgerichtshof gehen will.
Der Verein Netzwerk Rauchen sammelt im Rahmen seiner Aktion "Ein Dach für Raucher" wieder Spenden, die über Friedhelm Adolfs'
Anwalt diesem Zweck zugeführt werden. Bereits im vergangenen Jahr, als eine Sicherheitsleistung von 3.300 Euro zu erbringen war, hatte Netzwerk Rauchen den
weit überwiegenden Teil dazu aus Spenden beigesteuert.
Spendenkonten:
PayPal:
Netzwerk Rauchen e.V.
Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE 82513900000070025809
BIC: VBMHDE5FXXX
Kennwort: Ein Dach für Raucher
Zum Urteil selbst erklärt Michael Löb, Bundesvorsitzender des Netzwerk Rauchen:
"Wegen Rauchens in seiner Wohnung hätte Herrn Adolfs nicht gekündigt werden können. Die angebliche Geruchsbelästigung, auf die man sich stützt, wurde
allerdings nicht hinreichend nachgewiesen. Schon im letzten Jahr waren Vermutungen laut geworden, dass es der Eigentümerin in Wahrheheit nur darum gehe,
Friedelm Adolfs Wohnung teurer als Büroräume vermieten zu können. Auch der Frage, ob es nicht an Defiziten bei den Türabschlüssen liegt, wenn Gerüche
entweichen sollten, wurde nicht nachgegangen. Stattdessen verließ sich das Gericht, auch bei der entscheidenden formalen Frage, ob denn eine wirksame
Abmahung erfolgt war, auf seinen 'Kronzeugen', einen seit Jahrzehnten mit der Vermieterin beruflich und privat verbundenen Herrn.
Aufgrund dieser besonderen Umstände des Einzelfalls ist die Entscheidung also nicht übertragbar auf andere rauchende Mieter, und darf nicht als Signal an Vermieter missverstanden werden, unter dem Vorwand des Rauchens ihre Mieter aus den angestammten vier Wänden klagen zu wollen. Wir werden mögliche Betroffene unterstützen. Netzwerk Rauchen betont, dass Rauchen weiterhin eine normale Nutzung der Mietsache bleibt, dass keine Gesundheitsgefährdung besteht und das Gefühl subjektiver Belästigung als Anzeichen für eine gegenüber früher gestiegene Intoleranz zu werten ist."
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