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Skandalöses Urteil des LG Dortmund

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Dowes sollen nach Stundenplan rauchen

 „Überraschung im Prozess um den Raucherstreit von Dortmund-Grevel“, schreiben die Ruhr Nachrichten, „anders als das Amtsgericht hat das Landgericht am Donnerstag entschieden, dass ein Raucher-Ehepaar ab sofort nur noch zu festgelegten Zeiten auf der eigenen Terrasse qualmen darf.“

Ehepaar Dowe

Keine Überraschung für das Netzwerk Rauchen, denn wir begleiten das Ehepaar Andrea und Dirk Dowe seit Jahren bei diesem Rechtsstreit. Verschiedene Nachbarn ziehen seit Jahren gegen die erwerbsunfähigen Hauseigentümer zu Felde, wollen sie offenbar wegmobben. In erster Instanz waren die öffentlichkeitsscheuen Kläger noch unterlegen, die Amtsrichterin hatte bei einem Ortstermin keine Geruchsbelästigung auf deren Grund und Boden wahrgenommen.

Welche anderen Erkenntnisse hat also der Richter am Landgericht Steven Kensy gewonnen? Keine handfesten, er hat lediglich eine Fülle von Zeugen zu Wort kommen lassen, die allesamt von den Klägern benannt waren – ganz überwiegend deren Familienangehörige. Deren Aussagen kann man sich ausmalen. Die vorgeschlagenen Zeugen der Beklagten – darunter neutrale Polizisten – schienen dem jungen Richter (offenbar ein Antiraucher) keine Befragung wert. Der alte römische Rechtsgrundsatz, dass beiden Seiten Gehör zu verschaffen ist, wurde also in der Prozessführung geschändet.

 Das erinnert an den Fall Friedhelm Adolfs. Der Düsseldorfer Rentner sollte wegen Rauchens seine Wohnung verlieren, entsprechende Urteile basierten aber auf einer „unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung“, wie der Bundesgerichtshof (BGH) zurecht monierte. Am Düsseldorf Amts- und Landgericht war unseriös und voreingenommen gearbeitet worden. Nach dem Wiederaufrollen des Prozesses obsiegte Adolfs verdientermaßen.

Wird das im Fall Dowe ähnlich kommen? Laut WDR wäre höchstens noch eine Verfassungsbeschwerde möglich, aber das stimmt nicht ganz. Das Dortmunder Landgericht hat die Revision zwar nicht zugelassen, aber dagegen lässt sich Beschwerde einlegen, dann ist wieder der BGH am Zug. Netzwerk Rauchen erwartet eine klare Korrektur dieses Schandurteils. Denn Rauchen auf der eigenen Terrasse kann nicht zu bestimmten Uhrzeiten verboten werden, nur weil – Schiller – „es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“.

Leider wird sich durch die Medienmeldungen über das Urteil der ein oder andere Antiraucher und Nachbarmobber ermutigt sehen, abstruse Klagen einzureichen. Nicht nur der Fall Adolfs sollte ihn eines Besseres belehren.

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