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Netzwerk Rauchen kritisiert Verfassungsgerichtsurteil

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Vernichtung von Shisha-Cafés durch bayerisches Rauchverbot

Gegen die Bestätigung des Rauchverbots in bayerischen Shisha-Cafés durch das Bundesverfassungsgericht wendet sich Netzwerk Rauchen. Der Verein sieht darin eine unzulässige Güterabwägung zulasten der unternehmerischen und beruflichen Freiheit von Gastronomen.

aboutpixel.de / Welche nehm` ich? © Sven Schneider

aboutpixel.de / Welche nehm` ich? © Sven Schneider

Bundesvorsitzender Michael Löb: „Es kann nicht sein, dass beliebig Existenzen vernichtet werden können, nur weil jemand ‚Gesundheit‘ schreit“. Das Karlsruher Gericht entziehe mit seinem Urteil hunderten Gaststättenbetreibern in Bayern ihre Geschäftsgrundlage und stürze sie direkt in die Insolvenz. Besonders treffe das Verbot Kleinunternehmer mit Migrationshintergrund, denen die Basis für Erfolg und Integration in der deutschen Gesellschaft genommen würden.
Bei den Gästen litten vor allem junge Menschen unter der Unterdrückung des in den letzten Jahren hierzulande verbreiteten Wasserpfeifenrauchens.
Zudem machten die Richter wiederholt den Fehler, dem Gesetzgeber massive Freiheitseinschränkungen auf faktenwidriger und unwissenschaftlicher Grundlage zuzugestehen. „Passivrauch stellt keine Gesundheitsgefährdung dar“, so Löb. Und von Verfassungsrichtern erwartet das Netzwerk Rauchen, dass sie im Sinne der Grundrechte derlei Behauptungen streng überprüfen. Der Verein bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht auch durch seine (partei)politische Besetzung nicht in der Lage sei, sich dem politischen Mainstream zu entziehen.

icon PM_6_2010_Shisha (359.19 kB)

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