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Zehn Jahre Rauchverbotsgesetze

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Eine vorläufige Schadensbilanz

Vor genau zehn trat das erste Rauchverbotsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Nicht das allererste, schließlich besteht seit Anfang des Jahrtausends ein beschränktes (und keineswegs totales) Rauchverbot in der Arbeitsstättengesetzgebung und ganz vereinzelt wurden kurz vorher schon Regelungen für bestimmte Einrichtungen getroffen, z.B. in Bremen 2006. Aber die weitreichenden, diverse Organisationen und Betriebe umfassenden Rauchverbotgesetze sind 2007 und 2008 in Kraft getreten. Sie gelten für öffentliche Gebäude, für Gaststätten, für Einrichtungen im Bildungs-, Gesundheits-, Kulturbereich usw.

Den Anfang machten am 1. August 2007 Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Einen Monat darauf trat das Bundesgesetz in Kraft, bis zum 1. Juli 2008 folgten die übrigen Bundesländer. Viele der Gesetze traten im Winter in Kraft, was international betrachtet aus taktischen Gründen eher vermieden wird. Man behalf sich in den meisten betroffenen Gesetzen damit, die Gültigkeit von Teilen wie vor allem der Bußgeldbewehrung bis in den Sommer 2008 aufzuschieben. Die Rauchverbotsgesetze haben für viel Aufhebens gesorgt, fast jedes ist von einem Verfassungsgericht (Bundes~, teils auch Landes~) in Teilen für rechtswidrig erklärt worden, jedes ist innerhalb weniger Jahre mindestens einmal geändert worden.

Ihre Folgen sind desaströs: Raucher werden diskriminiert, die Bevölkerung wird von oben so umerzogen, dass sie die Antitabak-Zwangsmaßnahmen für normal halten soll, Kneipen leiden unter Umsatzeinbußen, mussten Personal entlassen und oft sogar schließen. Soziale Treffpunkte und verlängerte Wohnzimmer sind damit verloren gegangen. Auch eher speisegastronomisch geprägte Lokale können die Dinge nicht mehr so flexibel regeln, wie von ihnen bzw. ihren Gästen gewünscht. Von der Lautstärke der nach draußen vertriebenen Raucher und ihrer Gesprächspartner ganz zu schweigen. Am negativsten sind Gaststätten in den drei Bundesländern betroffen, die totale Rauchverbote einegeführt haben (Ausnahmen höchstens für Geschlossene Gesellschaften), nämlich Bayern, das Saarland und Nordrhein-Westfalen. Immerhin haben die Situation und die Proteste dort die anderen Länder bisher davon abgehalten, diesem fundamentalistischen Vorbild nachzueifern. In diesen Ländern haben es die Kneipen besser, siehe folgendes Video.

Da die Gesetze weit über die Gastronomie hinausgehen, sind viele Beschäftigte einschlägiger Einrichtungen betroffen, die an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr rauchen dürfen, nicht mehr in Einzelbüro, je nach Art und Ort auch nicht mehr in Raucherzimmern – oder sie werden sogar ganz vom Gelände vertrieben. Neben dem Personal gilt dies z.B. auch für Studenten, letzteres insbesondere für Schüler und Krankenhauspatienten. Wie wir 2015 in Paris gesehen haben, dienen draußen rauchende Gruppen als Zielscheiben für islamistische Terroristen. Versuche, in Frankreich deshalb wieder Raucherecken auf Schulhöfen einzuführen, scheiterten an Antirauchern. Das Problem gilt in Deutschland ebenso.

Rauchverbote verkomplizieren das Leben und töten die Gemütlichkeit. Das macht Rauchern das Leben unangenehmer, nützt den Einrichtungen, die solche Verbote durchsetzen müssen, aber in keiner Weise. Oder arbeiten Verwaltungen, Schulen, Universitäten, Parlamente seit zehn Jahren besser als zu Zeiten, in den Raucher angemessenere Arbeitsbedingungen vorfanden? Es beschleicht einen eher der gegenteilige Eindruck.

Auch in der Bevölkerung waren und sind diese bevormundenden Einschränkungen Thema. Kritische Stimmen gab und gibt es, besondere konsequente wie die des Netzwerk Rauchen bleiben seit über zehn Jahren in Öffentlichkeit und staatlicher Politik zumeist ungehört. Wir bleiben aus folgenden Gründen gegen diese Verbote:

  • Ihre Begründung, die vermeintliche Gesundheitsgefahr durch Umgebungsrauch, ist ein postfaktischer Irrglaube. Wie als würde man vom Küssen schwanger.

  • Die Gesetze schützen keine Nichtraucher, sondern dienen dem Ziel der Tabakbekämpfung (Tobacco Control), die Welt immer tabak- und raucherfreier zu verunstalten. Man denke auch die immer extremeren Steuererhöhungen oder die Novellierung der TPD, die in den letzten zehn Jahren erfolgt sind.

  • Die Entscheidung, ob in Räumlichkeiten geraucht werden darf, müssen die Eigentümer/Besitzer (private Haushalte und Unternehmen) bzw. die Verantwortlichen vor Ort (öffentliche Einrichtungen u.ä.) selbst treffen können. Bei letzteren haben die zuständigen Stellen zu berücksichtigen, dass diese auch von und für Raucher errichtet worden sind.

Eine ersatzlose Aufhebung all dieser Gesetze bleibt also notwendig.


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