Erfolgreiche Spendenaktion für Mieter
Aktuell
Dienstag, 28. Oktober 2014 um 19:03 Uhr
Friedhelm Adolfs kann bleiben
Der längst bundesweit bekannte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs, der unter dem Vorwand des Tabakrauchens aus seiner Wohnung fliegen soll, kann vorerst in seinen vier Wänden bleiben. Nicht nur wurde ihm Prozesskostenhilfe für sein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gewährt, auch die sogenannte Sicherheitsleistung konnte erbracht werden, die verhindert, dass seine Wohnung vor der BGH-Entscheidung geräumt werden darf.
Friedhelm Adolfs (c)
Im letzten Jahr hatte Netzwerk Rauchen im Rahmen unserer Aktion „Ein Dach für Raucher“ bereits für die erste Sicherheitsleistung (Verfahren vor dem
Landgericht) gesammelt und 2.900 der benötigten 3.300 Euro beigesteuert. Diesmal mussten 4.200 Euro erbracht werden, von denen 600 Euro vom Düsseldorfer Mieterverein stammen, ca. 1.400 Euro von diversen Spendern auf Konto von Friedhelms Rechtsanwalt, sowie 1.050 Euro von einem Benefizkonzert zu seinen Gunsten in Düsseldorf und 1.095 Euro von uns, dem Netzwerk Rauchen – was am 8. September 2014 ebenfalls auf das Rechtsanwaltskonto überwiesen wurde. In der Summe der beiden Sicherheitsleistungen hat ein „Dach für Raucher“ also den Löwenanteil beigetragen. Vielen Dank nochmals an unsere Spender!
Im Gegensatz zu den anderen Spenden fließen die über uns erfolgten im Erfolgsfall – wenn Friedhelm den Revisionsprozess für sich entscheiden kann –,
wieder an uns zurück und werden im Rahmen von „Ein Dach für Raucher“ genutzt. Denn Friedhelm ist leider kein Einzelfall. Die mediale Berichterstattung über seinen Fall ignoriert oftmals die besonderen Umstände des Einzelfalls (die überhaupt erst ein Landgerichtsurteil gegen ihn ermöglichten) und stachelt so Vermieter an, gegen missliebige Mieter vorzugehen, oder sogar intolerante Nachbarn, die sich nun im Recht fühlen, ihren Hass auf Raucher in der Nachbarnwohnung oder im Nachbarhaus auszuleben.
Spendenkonten:
Netzwerk Rauchen e.V.
Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE 82513900000070025809
BIC: VBMHDE5FXXX
Kennwort: "Ein Dach für Raucher"
Volksbegehren gegen Rauchverbot in NRW – ein Abgang
Aktuell
Sonntag, 21. September 2014 um 19:12 Uhr
Volksbegehren gegen Rauchverbot in NRW – ein Abgang
Interview mit der Vertrauensperson
Am 1. Mai 2013 trat die rot-grüne Verschärfung des NRW-Rauchverbotsgesetzes in Kraft (nicht zufällig auch der Nachname der SPD-Ministerpräsidentin), seither herrscht im größten deutschen Bundesland ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie, bei Brauchtumsfeierlichkeiten, in Freizeit-, Kultureinrichtungen usw. Das Ende 2011 gegründete Aktionsbündnis „NRW genießt!“, dem seit der Gründung u.a. Netzwerk Rauchen angehört, initiierte – neben anderen Protestaktivitäten – dazu das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen – Wahlfreiheit (NRW)“. Im vergangenen Jahr wurden die notwendigen Unterstützungsunterschriften gesammelt (Phase 1), um ein Volksbegehren mit amtlicher Unterschriftenauslegung und freier Unterschriftensammlung (Phase 2) anmelden zu können, das im Erfolgsfall den vorherigen Gesetzeszustand wiederhergestellt hätte – entweder nach Landtagsabstimmung oder einem Volksentscheid (Phase 3). Für ein Volksbegehren müssen über eine Million Stimmberechtigte unterzeichnen.
Vertrauensperson des Volksbegehrens ist Christoph Lövenich (Bonn), von Anbeginn im Netzwerk Rauchen aktiv. Die Online-Redaktion von Netzwerk Rauchen befragte ihn zur aktuellen Situation.
Christoph Lövenich
Netzwerk-Rauchen.de: Das Volksbegehren steht jetzt vor dem Aus – richtig?
Lövenich: Das stimmt, „NRW genießt!“ hat jüngst die Beendigung unserer Bemühungen um dieses Projekt beschlossen.
Netzwerk-Rauchen.de: Woran lag es?
Lövenich: Ausschlaggebend war letztlich die Finanzierung. Die gesetzlichen Hürden in Nordrhein-Westfalen sind so hoch, dass man ohne hinreichende materielle und organisatorische Basis kein Volksbegehren mit Aussicht auf Erfolg durchführen kann. Es hätten sich diesem Vorhaben also genügend potente Unterstützer aus dem Bereich der Verbände, Unternehmen und relevanten politischen Parteien anschließen müssen.
Netzwerk-Rauchen.de: Wieviel Geld hat gefehlt?
Lövenich: Der Verein „Mehr Demokratie“ geht von einem Aufwand in Höhe von einem Euro pro einzuwerbender Unterschrift aus, also mehr als einer Million. Nach unserer Kalkulation wären wir dank ehrenamtlichem Engagement Vieler mit weniger ausgekommen, aber immer noch wäre mehr als die Hälfte des von „Mehr Demokratie“ veranschlagten Betrages nötig gewesen, inklusive Zusagen über geldwerte Leistungen. Bei uns sind Geldspenden von Einzelpersonen und Spenden aus Sammeldosen, insbesondere aus Gaststätten und bei Demonstrationen, eingetroffen. Außerdem hatten wir mehrere Sponsorenzusagen von interessierten Individuen sowie betroffenen Unternehmen und Verbänden, die aber – nachvollziehbar – an eine insgesamt ausreichende Gesamtfinanzierung gebunden waren. Alles zusammen hätten wir sechsstellig liegen können, aber bei einer ebenfalls sechsstelligen Fehlsumme. Und da deren Ausgleich nicht in Sicht ist, haben wir uns zu dem Schritt entschlossen, die Sache zu beenden.
Netzwerk-Rauchen.de: Es sind doch viele Branchen betroffen, die Gastronomie, die Getränke, das Glücksspiel, auch der Tabak. Warum mangelt es dort an Spendenbereitschaft?
Lövenich: Eine basisdemokratische Initiative wie unser Volksbegehren verfügt nicht über die Mittel, jeden einzelnen interessierten Bürger und jedes einzelne betroffene (Klein-)Unternehmen persönlich anzusprechen und um Beteiligung zu bitten. Von sich aus sind diese oft zu passiv. So landet bei man den Verbänden, und das ist ein Elend. Deren Interessenlage ist oft unklar und diffus, verschiedene Mitglieder verspüren ein unterschiedliches Maß an Betroffenheit und verfolgen teils konträre Vorstellungen. Überhaupt sind Verbandsvertreter nicht selten zu ängstlich und wenig geneigt, so selbstbewusst gegenüber der staatlichen Politik aufzutreten, dass man ihr in Form eines Volksbegehrens den Bevölkerungswillen entgegensetzen will. Man bevorzugt einen klassisch lobbyistischen, weniger konfrontativen Stil, der gerade bei diesem Anliegen erkennbar nicht fruchtet.
NetzwerkRauchen.de: Wollte der DEHOGA das Volksbegehren nicht unterstützen?
Lövenich: Der ist in dieser Frage extrem gespalten, was schon mal einen Fortschritt bedeutet gegenüber dem Verhalten vieler Gastronomieverbände in anderen Bundesländern und im Ausland. In derartigen Organisationen spielen (Luxus)Hotels, Fast-Food-Ketten und allgemein die Speisegastwirtschaften eine große Rolle, während ein erheblicher Teil der getränkeorientierten Kleingastronomie ihnen gar nicht angehört. Dementsprechend agiert der DEHOGA NRW auch nur halbherzig. Er hatte zwar im letzten Jahr in der Tat eine grundsätzliche Unterstützung für unser Volksbegehren erklärt, diverse zwischenzeitliche Äußerungen seiner Funktionäre in den Massenmedien verharmlosten aber die Rolle des Rauchverbots für Entwicklungen in der (Klein)Gastronomie, wohl um nicht allzu sehr bei den landespolitisch Mächtigen anzuecken. Und jüngste Meldungen über Streitigkeiten boten dem DEHOGA dann einen Anlass, sich gleich wieder vom Projekt zu distanzieren.
Netzwerk-Rauchen.de: Dazu gleich. Und wie sieht es in den anderen Branchen aus?
Lövenich: Oft traut man sich nichts, versteckt sich hinter dem DEHOGA oder auch dem Zigarettenverband. Letzterer ist aber nicht so unmittelbar und stark betroffen wie die kleinen und mittleren Unternehmen in NRW selbst.
Netzwerk Rauchen.de: Warum dauerte es so lange, bis die mangelnde Finanzierbarkeit festgestellt werden konnte?
Lövenich: Es gab noch einen quälend langen Beratungsprozess möglicher Finanziers, bei dem Studien durchgeführt und ausgewertet wurden. Die Ergebnisse mussten abgewartet werden. Wie man hört, hat sich wieder bestätigt, dass in der Bevölkerung nach wie vor genügend Unmut über diese paternalistische Verbotsgesetzgebung schwelt und daher durchaus mit einer Mehrheit für unser Begehren zu rechnen ist. Allerdings hat sich diese Finanziersrunde nicht zu einer Unterstützung dafür durchgerungen.
Netzwerk-Rauchen.de: Diesen Sommer wurde öffentlich behauptet, „NRW genießt!“ hätte sich einem gut finanzierten Volksbegehrensvorschlag verweigert.
Lövenich. Zunächst einmal sind wir unserem Begehren verpflichtet und als Vertrauensperson vertrete ich auch die Interessen von 5.000 Unterzeichnern. Wer also einen Alternativplan für ein anderes Volksbegehren statt unserem hegt, kann nicht unbedingt unseren Jubel erwarten. Es ging ja auch wesentlich darum, uns als Träger auszuschalten und die Vertrauenspersonen durch genehmere und bequemere auszutauschen.
Wir haben uns mit diesem Plan näher befasst. Dieser wies eine Mehrzahl von Nachteilen auf: Man müsste ganz neu mit dem Sammeln von Unterschriften und ihrer Bestätigung durch die jeweiligen kommunalen Ämter beginnen, was also eine Zeitverzögerung mit sich brächte. Man wollte das ganze Projekt von einem Konzernverband aus steuern, was gegen das basisdemokratische Ideal eines Volksbegehrens verstieße. Man wollte eine überflüssige inhaltliche Änderung anbringen, die einer klaren Kommunikation nur abträglich gewesen wäre. Und man wollte eine teure Agentur beauftragen, die in Sachen NRW-Volksbegehren und den Entwicklungen zur Tabakrauchthematik in unserem Bundesland über weniger Expertise verfügt als wir, was unter dem Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt ineffizient gewesen wäre. Daher haben wir uns selbstverständlich weiter für unser Volksbegehren eingesetzt. Und die anderen Kräfte haben sich offenbar nicht getraut, mit ihrem Vorschlag in Konkurrenz zu unserem zu treten.
Netzwerk-Rauchen.de: Wie hat sich die politische Unterstützung dargestellt?
Lövenich: Da der Gesetzentwurf von „Nichtrauchen – Rauchen – Wahlfreiheit (NRW)“ auf die Wiederherstellung der alten Gesetzeslage abzielt, wäre naheliegend gewesen, dass CDU und FDP, die diese als Regierungskoalition im Landtag in der vorletzten Wahlperiode verabschiedet hatten, sich dem Volksbegehren anschließen. Beide Landesverbände haben das verweigert, wobei uns die CDU wenigstens korrekt behandelt hat. Als im Landtag vertretene Partei haben immerhin die NRW-Piraten auf einem Landesparteitag eine Volksbegehrens-Unterstützung beschlossen. Von den außerparlamentarischen Kräften, auf deren Mitwirkung wir zählen konnten, ist die PDV (Partei der Vernunft) zu nennen. Einen Versuch der rechtsextremen Partei „Pro NRW“, mit uns ins Gespräch zu kommen, um das Thema für sich zu instrumentalisieren, haben wir selbstverständlich sofort abgeblockt.
NetzwerkRauchen.de: Warum haben CDU und FDP abgesagt?
Lövenich: Ihnen sind Sonntagsreden gegen Bevormundung wichtig, bevorzugt vor Wahlen. Das tatsächliche Engagement steht auf einem anderen Blatt. Es fehlt die Überzeugung, gegen einer Tabakkonsumenten (und auch Dampfer) diskriminierende und stigmatisierende sowie Gewerbetreibende, Vereine und andere Betroffene einschränkende Politik mit Nachdruck entgegenzutreten. Man fährt innerhalb dieser Parteien keinen klaren Kurs, siehe auch die aus Machtkalkül erfolgte Absegnung des totalen Rauchverbots im Saarland durch CDU und FDP vor ein paar Jahren. Und letztlich ergibt man sich den von anderen Seiten herangetragenen Entwicklungen. Siehe auch das Einknicken bei Themen wie Atomkernenergie und Mindestlohn auf Bundesebene. Es sind Kräfte wie die Grünen Volkserzieher, die den Takt vorgeben, und andere reagieren nur, erst etwas ablehnend, aber irgendwann dann doch dergestalt, dass man mit dem Strom mitschwimmt.
Netzwerk-Rauchen.de: Kann dessen ungeachtet ein Volksbegehren ‚von unten‘ glücken?
Lövenich: Ich halte es für so gut wie unmöglich, in Nordrhein-Westfalen ohne Unterstützung von Reichen und Mächtigen ein Volksbegehren und einen Volksentscheid und zum Erfolg zu führen. Ohne die mediale und organisatorische, teils auch finanzielle, Unterstützung einer oder mehrerer etablierter Parteien und gleichzeitig ohne das Geld potenter organisierter Interessen dürften die Hürden kaum zu überwinden sein. Insofern weist die Plebiszit-Gesetzgebung in NRW erhebliche demokratische Mängel auf. Es würde eher für ‚Opposition von oben‘ taugen, was meist keine echte Alternative darstellt.
Netzwerk-Rauchen.de: Ist das eine Lektion aus der Arbeit des Aktionsbündnisses in den vergangenen anderthalb Jahren?
Lövenich: Das war vorher klar. Es gab aber die mehr als minimale Chance, eine Dynamik zu entfesseln, die eine breite Welle der Unterstützung quer durch Gesellschaft, Politik und Wirtschaft mit sich geführt hätte. Deshalb war es die Anstrengungen wert, das zu versuchen und nicht mit einem „Ach, das lohnt sich ja doch nicht“ von vornherein abzutun.
Netzwerk-Rauchen.de: Welche Rolle haben die im Sommer auch in Massenmedien vereinzelt ventilierten Streitigkeiten von „NRW genießt!“ mit anderen Vereinen gespielt?
Lövenich: Dazu haben wir uns mehrfach auf unserer Website geäußert (hier und hier). Störfeuer gab es schon, lange bevor diese Sache bewusst hochgekocht wurde. Ob hinter den Kulissen bereits frühzeitige Sabotageversuche mit dem Ziel erfolgten, entweder kein Volksbegehren oder nur ein konzerngesteuertes stattfinden zu lassen, können wir nicht mit Gewissheit sagen. Daher müssen wir davon ausgehen, dass derlei Intrigen nicht hauptausschlaggebend für das Nicht-Zustandekommen des eigentlichen Volksbegehrens waren. Aber zumindest sind die Versuche des lobbynahen bayerischen Unternehmers Bodo Meinsen, die unabhängige Bewegung zu diffamieren, zu schwächen und zu schädigen, offen zutage getreten. Damit sind Fronten umso klarer, die es unterschwellig schon länger gibt und die uns weit über dieses Projekt hinaus beschäftigen werden. Netzwerk Rauchen e.V. und die anderen bei „NRW genießt!“ versammelten Organisationen tun gut daran, ihr unabhängiges Profil gegenüber Industrie- und sonstigen Interessen, nicht zuletzt auch gegenüber den Meinsen-Vasallen, unbeirrt zu wahren.
Netzwerk-Rauchen.de: Und welche Hoffnung bleibt den Gegnern und Betroffenen des NRW-Raucherdiskriminierungsgesetzes?
Lövenich: Die zahlreichen Protestaktionen insbesondere des vergangenen Jahres, an erster Stelle die Massendemonstrationen, sind Ausdruck breiter Unzufriedenheit, die nicht einfach verfliegt, auch dann nicht, wenn sich der Widerstand ins weniger Sichtbare verlagert. Kurzfristiger Aktivismus ist heute Mode, den von der Tabakbekämpfung angezettelten Krieg gegen den Tabak und die Selbstbestimmung zu gewinnen, erfordert jedoch einen langen Atem. Das Netzwerk Rauchen steht dabei an vorderster Front, mit seinen Vorläuferorganisationen schon seit bald einem Jahrzehnt. Das verpflichtet und wird auch so bleiben.
Die Probleme in NRW löst das gewiss nicht von heute auf morgen. Die Schäden des Verbotsgesetzes und die Proteste sind aber anderen Bundesländern nicht verborgen geblieben und man überlegt sich dort sehr genau, welchen Preis man zu zahlen bereit ist, nur um Diskriminierungsideologie und Bevormundungswahn durchzusetzen.
Netzwerk-Rauchen.de: Vielen Dank. Wir werden uns in NRW, in den anderen Bundesländern sowie auf Bundesebene und weit darüber hinaus gegen Bevormundung einsetzen.
Pressemitteilung des Netzwerk Rauchen e.V.: PM_03_2014_VB_NRW (241.87 kB)
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Spenden für Friedhelm Adolfs
Aktuell
Donnerstag, 10. Juli 2014 um 21:50 Uhr
Achtung! Der Spendenbetrag ist nunmehr komplett! Friedhelm Adolfs kann in die nächsten Instanz gehen und läuft bis dahin nicht mehr Gefahr, aus seiner Wohnung geworfen zu werden. Wir danken allen Spendern ganz herzlich für ihren Einsatz!
Die Spendenaktionen von Netzwerk Rauchen e.V. mit der Aktion "Ein Dach für Raucher" und die seines Anwaltes Martin Lauppe-Assmann laufen! Den jeweils aktuellen Stand dieser konzertierten Initiativen werden wir bis zum Erreichen des Zieles hier veröffentichen. Wir danken allen Spendern ganz herzlich für ihr Engagement für Friedhelm und die Freiheit!
2013 wurde für die Berufungsinstanz schon einmal eine Sicherheitsleistung erbracht. (Gesamthöhe: 3.300 €, davon über Netzwerk Rauchen: 2.900 €)
Stand 31. August 2014
Erreicht | 57% | Ziel | Gesamt | Netzwerk Rauchen | Lauppe-Assmann |
57 % | 26 % | 31 % | |||
4.200 € | 2.398 € | 1095 € | 1.303 € |
Pressemitteilung zum Spendenaufruf (pdf): PM_01_2014_Spenden_fuer_Adolfs (422.73 kB)
Unsere Spendenkonten:
Netzwerk Rauchen e.V.
Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE 82513900000070025809
BIC: VBMHDE5FXXX
Kennwort: Ein Dach für Raucher
PayPal:
Mieter Friedhelm Adolfs kämpft weiter!
Aktuell
Freitag, 27. Juni 2014 um 22:25 Uhr
Neuer Spendenaufruf der Aktion "Ein Dach für Raucher"
Um eine Wohungsräumung des Düsseldorfer Mieters Friedhelm Adolfs zu verhindern,
muss zeitnah eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4.200 Euro erbracht werden. Adolfs (75),
den seine Vermieterin wegen Rauchens aus der Wohnung klagen möchte, müsste sonst
bis Dezember dieses Jahres seine Wohnung verlassen, obwohl er in Revision vor
dem Bundesgerichtshof gehen will.
Der Verein Netzwerk Rauchen sammelt im Rahmen seiner Aktion "Ein Dach für Raucher" wieder Spenden, die über Friedhelm Adolfs'
Anwalt diesem Zweck zugeführt werden. Bereits im vergangenen Jahr, als eine Sicherheitsleistung von 3.300 Euro zu erbringen war, hatte Netzwerk Rauchen den
weit überwiegenden Teil dazu aus Spenden beigesteuert.
Spendenkonten:
PayPal:
Netzwerk Rauchen e.V.
Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE 82513900000070025809
BIC: VBMHDE5FXXX
Kennwort: Ein Dach für Raucher
Zum Urteil selbst erklärt Michael Löb, Bundesvorsitzender des Netzwerk Rauchen:
"Wegen Rauchens in seiner Wohnung hätte Herrn Adolfs nicht gekündigt werden können. Die angebliche Geruchsbelästigung, auf die man sich stützt, wurde
allerdings nicht hinreichend nachgewiesen. Schon im letzten Jahr waren Vermutungen laut geworden, dass es der Eigentümerin in Wahrheheit nur darum gehe,
Friedelm Adolfs Wohnung teurer als Büroräume vermieten zu können. Auch der Frage, ob es nicht an Defiziten bei den Türabschlüssen liegt, wenn Gerüche
entweichen sollten, wurde nicht nachgegangen. Stattdessen verließ sich das Gericht, auch bei der entscheidenden formalen Frage, ob denn eine wirksame
Abmahung erfolgt war, auf seinen 'Kronzeugen', einen seit Jahrzehnten mit der Vermieterin beruflich und privat verbundenen Herrn.
Aufgrund dieser besonderen Umstände des Einzelfalls ist die Entscheidung also nicht übertragbar auf andere rauchende Mieter, und darf nicht als Signal an Vermieter missverstanden werden, unter dem Vorwand des Rauchens ihre Mieter aus den angestammten vier Wänden klagen zu wollen. Wir werden mögliche Betroffene unterstützen. Netzwerk Rauchen betont, dass Rauchen weiterhin eine normale Nutzung der Mietsache bleibt, dass keine Gesundheitsgefährdung besteht und das Gefühl subjektiver Belästigung als Anzeichen für eine gegenüber früher gestiegene Intoleranz zu werten ist."
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Tabak und Weltkulturerbe
Aktuell
Donnerstag, 26. Juni 2014 um 18:20 Uhr
Van-Nelle-Fabrik auf UNESCO-Liste
Vor wenigen Tagen hat die UNESCO die Van-Nelle-Fabrik im südholländischen Rotterdam in die Weltkulturerbe-Liste aufgenommen, nach den Amsterdamer Grachten, dem Wattenmeer, den Windmühlen und anderen landestypischen Stätten.
Rotterdam van nelle fabriek CC BY 3.0
Im vom Bauhaus-Stil architektonisch beeinflussten Gebäude widmete man sich jahrzehntelang der Verarbeitung von Tabak (man denke an
die bekannte Feinschnitt-Marke), Tee und Kaffee. In der Zwischenkriegszeit fertiggestellt, verbesserte es die Arbeitsbedingungen der dort tätigen Industriearbeiter – ganz anders als heutzutage, wo durch Rauchverbote am Arbeitsplatz, zum Teil sogar auf dem ganzen Firmengelände, und andere Maßnahmen des „betrieblichen Gesundheitsmanagements“ Beschäftigte gegängelt werden und zwangsumerzogen werden sollen.
Erfreulich, dass die UNESCO auch die Genussmittelwirtschaft anerkennt. Netzwerk Rauchen regt an, in Deutschland einen noch bemerkenswerteren Bau aus dem vergangenen Jahrhundert für den Weltkulturerbestatus zu prüfen: die Tabakmoschee „Yenidze“ in Dresden. Die einzige Moschee, die auch viele Islamkritiker ansprechen könnte, wurde nicht zu Ehren einer Gottheit errichtet, sondern als Zigarettenfabrik. Dresden war ja Geburtsort der deutschen Zigarettenproduktion im Jahre 1862.
Seither hat sich hierzulande übrigens die Lebenserwartung verdoppelt; da uns aber nichts ferner liegt als die Junk Science, mit der die Antitabaklobby um sich wirft, behaupten wir da auch keinen einfachen Kausalzusammenhang.

Dresden Yenidze2 CC BY-SA 3.0
Die UNESCO führt auch Listen über immaterielles Kulturgut, wie bei den Welterbestätten nach Ländern gegliedert. Andere UN-Einrichtungen, zuvörderst die WHO wollen jedoch die große, weltumspannende Kulturtechnik des Rauchens zerstören. Deutschland muss man sich fragen, ob nicht die hiesige Kneipen- bzw.
Wirtshauskultur auf die „Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes“ gehört.
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