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Vereinsliebe

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Ekelbilder im Wahlkampf

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Freitag, 22. September 2017 um 21:14 Uhr

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Vor zehn Jahren schon hatte das Netzwerk Rauchen als „Ekelbilder der Woche“ die Antlitze der CDU-Politikerin Dagmar Schimpanski und des SPD-Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach präsentiert. Beide hatten damals Schockbilder auf Tabakpackungen verlangt. Mittlerweile ist der feuchte Traum der Volksbevormunder leider wahr geworden.

Lauterbach

Während Schipanski nicht mehr in der Berufspolitik und bei der Deutschen Krebshilfe wirkt, kandidiert Lauterbach wieder fürs Parlament. Der glühende Sanitarist, der sich neben der Tabakbekämpfung auch mit postfaktischen Ernährungsmythen hervortun durfte („Es ist immer schädlich, Fleisch zu grillen"), möchte das Direktmandat im Wahlkreis Köln IV / Leverkusen gewinnen und hängt deshalb dort am Laternenpfahl. In Form von Plakaten, auf denen sein Konterfei einem entegegenschaut. Wie schön, dass den Rauchern in der Bayer-Stadt sowie im Kölner Nordosten dieser Anblick wenigstens auf der Zigarettenschachtel erspart bleibt.

Apropos Bayer-Konzern: Lauterbach „der sich die Professur von Bayer spendieren lassen hat und auch immer mal wieder große ‚Studien‘ für den Konzern durchgeführt hat“, eine Rolle im Zusammenhang mit den Todesfällen durch dessen Medikament Lipobay gespielt hat und im ewig im Aufsichtsrat eines Krankenhauskonzerns gesessen hat, will gerne von den kleinen Leuten gewählt werden, diese zum Dank aber nur umerziehen und therapieren, auch um der Gesundheitswirtschaft noch mehr Umsatz zu verschaffen.

Lauterbach erfährt Wahlkampf-Unterstützung durch die fragwürdige Kampagnenorganisation Campact, was außerdem für das Bonner SPD-MdB Ulrich Kelber gilt, ebenfalls Volkserzieher und Antiraucher. Diese Parteinahme durch einen gemeinnützigen Verein stößt auf Kritik von vielen Seiten. Lauterbach erhält sie für seinen Einsatz gegen Glyphosat, Kelber für den gegen Braunkohle. In beiden Fällen verfolgen sie eine Vernichtungsagenda gegen ein Produkt, ähnlich wie beim Weltkrieg gegen Tabak. Die zwei Sozen haben einerseits Chancen, ihre Wahlkreise direkt zu gewinnen, haben aber keine Aussicht, über die Landesliste in den Bundestag einzuziehen. Wenn ihre jeweiligen CDU-Gegenkandidaten –austauschbare Hinterbänkler – also gewönnen, wären wir von ihnen in ihrer jetzigen Funktion erstmal erlöst. Was brauchen wir einen Arzt Lauterbach, der nicht heilt, sondern verbietet? Was einen Parlamentarischen Staatssekretär Kelber (bei Minister Heiko Maas), der die „Lebensmittel-Ampel“ befürwortet? Grund genug, bei der Erststimme taktisch zu wählen, um den Wiedereinzug von Lauterbach und Kelber zu verhindern. Egal, was man von den CDU-Direktkandidaten hält und für wen man mit Zweitstimme votiert. Denn letztere ist ja die eigentlich entscheidende. Mit der Erststimme kann man nur Nadelstiche setzen – wie in diesem Fall die Wähler in den Wahlkreisen Bonn sowie Köln IV / Leverkusen.

Unterirdisch – Lauterbach

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Ihre Stimme gegen Prohibition

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Montag, 18. September 2017 um 20:14 Uhr

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Entscheiden Sie sich fürs Netzwerk Rauchen!

Am Sonntag ist Bundestagswahl, die Wahllokale lassen aber bisher nur einen verhaltenen Lockruf vernehmen. Denn die etablierten Parteien sind zu einem kaum unterscheidbaren und ungenießbaren Gemisch verkommen. Wen können Prohibitionsgegner wählen? Die einflussreichen politischen Kräfte der letzten Jahre haben alle ihren Beitrag zur Bevormundung und zum Paternalismus geleistet. Und werden dies auch in den nächsten vier Jahren tun, soviel ist sicherer als das Amen in der Kirche.

Bundestagswahl 2017

Von der Rückkehr der FDP in den Bundestag sollte man sich nicht zu viel versprechen. Man denke an die letzte Tabaksteuer-Erhöhungsserie, als sie an der Bundesregierung beteiligt war. Und daran, dass jüngst Christian Lindner in NRW die rot-grüne Rauchverbotsverschärfung offenbar nicht ernsthaft rückgängig machen wollte. Ob die AfD sich traut, auch bei Themen wie Rauchen, Trinken und Essen hörbar wider den Stachel zu löcken? Dass ein einzelner namhafter Antiraucher-Funktionär namens Siegfried Ermer sich dort als Kreisvorsitzender (in Erlangen) eingeschlichen hat, sagt zwar noch nichts, da man andererseits auch schon mal die Liberalisierung von Rauchverboten befürwortet hat. Näheres wird sich aber erst zeigen müssen.

Ob man nun eine der derjenigen Parteien, die in den Bundestag einziehen werden, als kleineres Übel betrachtet, eine Kleinpartei wählt, ungültig oder gar nicht – das wird nicht unbedingt etwas ausrichten.

Netzwerk Rauchen bietet da eine wirksamere Alternative: Treten Sie uns bei! Wenn Sie unser Mitglied werden, unterstützen Sie eine Stimme gegen Prohibition, die nicht in der Urne landet. Unsere Arbeit braucht die Beiträge und das Engagement unserer Mitglieder. Unterstützten Sie uns – denn der Kampf für Freiheit des Lebensstil benötigt mehr Mitstreiter. Das Kreuz in der Wahlkabine reicht nicht, die Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag kann mehr bewirken.

Wer noch vor der Bundestagswahl seinen Beitritt erklärt, erhält zudem ein Willkommensset mit Sammelalbum und Ekelschutzprodukten. Weitere Gründe für eine Mitgliedschaft im Netzwerk Rauchen finden Sie hier.

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Zehn Jahre Rauchverbot Deutsche Bahn

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Donnerstag, 31. August 2017 um 22:47 Uhr

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Heute vor zehn Jahren, am 1. September 2007, trat das Bundesrauchverbotsgesetz in Kraft. Rauchen ist in Bundesbehörden und Verkehrsmitteln seither nur noch in abgetrennten Nebenräumen bzw. Einheiten erlaubt. Die Deutsche Bahn missbrauchte diese Gelegenheit, um ein totales Rauchverbot in ihren Zügen zu etablieren, also im Fernverkehr wie auch im Nahverkehr der – wenigen – Bundesländer, die es dort noch erlaubt hatten. Sie hätte es nicht gemusst! Abgetrennte Raucherabteile bzw. ganze Waggons, wie seinerzeit z.B beim ICE, sind nach wie vor in Deutschland gesetzlich erlaubt.

Rauchverbotsschilder und Abfallbehälter im Bahnhof Hamburg-Harburg

Gleichzeitig verbot die DB das Rauchen an der freien Luft, in kleineren Bahnhöfen ganz und in größeren überall außerhalb gelb umrandeter Zonen. Das war erst recht nicht vom Gesetzgeber erfordert. Draußen wird die DB wohl auf geringere Reiningungskosten spekuliert haben, die massive Einschränkung für rauchende Fahrgäste in den Zügen kam vor allem auf Druck des hundertprozentigen Eigentümers zustande, nämlich des Bundes. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollte unbedingt die Raucher quälen, siehe auch einige Tabaksteuererhöhungen in ihrer Amtszeit.

Seither kann man nicht mehr „das Leben in vollen Zügen genießen“, der Beförderungsfall wird zum Bevormundungsfall. Erfreulich ist, dass das totale Rauchverbot auf kleinen Bahnhöfen weitestgehend ignoriert wird. Auch die mal mehr, mal weniger unattraktiv gestalteten gelben Stigmatisierungszonen (deren Farbe oftmals abgeblättert ist) betrachten nicht alle Tabakgenießer als verbindlich. In Zügen, speziell deren Toiletten, bricht sich gelegentlich der menschliche Freiheitsdrang Bahn.

Netzwerk Rauchen hatte seinerzeit im Rahmen der Aktion „Raucherabteile erhalten!“ den damaligen Bahnchef Mehdorn aufgefordert, von diesen Verboten abzulassen. Die hier nachzulesenden Argumente gelten nach wie vor. Viele Mitglieder des Netzwerk Rauchen gaben aus diesem Grund ihre BahnCard-Abonnements auf.

Oder haben ganz aufgehört, DB-Züge zu nutzen. Der kürzlich verstorbene Technikphilosoph Prof. Dr. Günter Ropohl erklärte damals: „Die Bahn will die rauchenden Menschen aussperren, obwohl in abgetrennten Raucherabteilen kein Nichtraucher belästigt wird. […] Wenn ich beim Bahnfahren nicht mehr rauchen darf, fahre ich nicht mehr Bahn - auf dass die Auslastung der Züge noch schlechter werde!" Ebenfalls im Rahmen unserer Aktion engagierte sich das damalige Mitglied des erweiterten Bundesvorstands der Grünen, Julia Seeliger (zwischenzeitlich aus der Partei ausgetreten). Sie kritisierte die „nicht durch Fakten gedeckte Anti-Rauch-Ideologie“, in deren Folge Raucher beim Zugfahren gegängelt werden.

In der heutigen Konkurrenzsituation mit den Fernbussen könnte die Bahn durch die Korrektur ihres Fehlers für viele Menschen wieder attraktiver werden, indem sie nämlich gesetzeskonforme Raucherabteile wieder aufleben lässt. Konkurrent Locomore, der erst seit letztem Jahr agiert und mit Insolvenz zu kämpfen hat, könnte dies ebenfalls tun, drückt sich aber bisher davor. Wir fordern die Bahngesellschaften, zügig wieder diskriminierungsfreie Verhältnisse für Raucher zu schaffen. Immerhin: In Österreich hat die private Westbahn Raucherabteile erfolgreich gegen rechtliche Angriffe verteidigen können („Man macht es uns nicht leicht, aber sind zäh.“). Ansonsten bleibt für viele Raucher eine andere Bahn als Alternative, nämlich die Autobahn.

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Schafft die Tabaksteuer ab

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Donnerstag, 03. August 2017 um 21:19 Uhr

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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat diese Woche für eine Senkung der Mehrwertsteuer plädiert, um Durchschnittsverdiener und Ärmere zu entlasten. Keine schlechte Idee der großen ökonomischen Denkfabrik. Fast die Hälfte der Steuern – bei Niedrigverdienern den Großteil – mussten Bürger in den letzten Jahren nämlich nicht als direkte Steuern (wie z.B. die Einkommensteuer) blechen, sondern als indirekte Steuern, die in Preisen inbegriffen sind (Mehrwertsteuer, Energiesteuer, Stromsteuer, Versicherungssteuer, Biersteuer usw.). Diese sind regressiv, belasten also niedrigere Einkommen höher, und greifen auch ins steuerliche Existenzminimum ein. Zudem bedeuten sie eine Doppelbesteuerung, da das Einkommen des Verbrauchers, aus dem er Einkäufe tätigt, bereits versteuert wird. Extrem hoch sind die Abgaben auf Schnaps, Mineralöl und vor allem Tabak.

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DIW-Experte Dr. Stefan Bach möchte den 19-Prozent-Mehrwertsteuersatz auf die meisten Produkte auf 18 Prozent senken und den ermäßigten Satz für Nahrung und Nahverkehr von 7 auf 5 Prozent reduzieren. „Dann käme man insgesamt auf ein Steuerentlastungsvolumen von 15 Milliarden, über das ja derzeit auch in der Politik immer wieder gesprochen wird“, sagt er.

Passenderweise bringt die Tabaksteuer dem Staatssäckel „Einnahmen von rund 15 Milliarden Euro jährlich“. Bingo. Und wird nicht immer darauf herumgeritten, dass Arme mehr rauchen als Reiche? Also: Wer Bürger mit nicht so hohen Einkommen steuerlich wirklich entlasten will, schafft die Tabaksteuer ab. So einfach geht das. (Bringt übrigens eine Zusatzentlastung, da auf die Tabaksteuer auch noch Mehrwertsteuer erhoben wird.)

Wie Netzwerk Rauchen schon lange sagt: „Es muss Schluss sein mit der finanziellen Bestrafung von Genießern sowie der eiskalten Verarmungspolitik gerade gegenüber wirtschaftlich Schwächeren.“ Zeit, diese unsoziale Steuer zu entsorgen.

Christoph Lövenich

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Zehn Jahre Rauchverbotsgesetze

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Dienstag, 01. August 2017 um 18:20 Uhr

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Eine vorläufige Schadensbilanz

Vor genau zehn trat das erste Rauchverbotsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Nicht das allererste, schließlich besteht seit Anfang des Jahrtausends ein beschränktes (und keineswegs totales) Rauchverbot in der Arbeitsstättengesetzgebung und ganz vereinzelt wurden kurz vorher schon Regelungen für bestimmte Einrichtungen getroffen, z.B. in Bremen 2006. Aber die weitreichenden, diverse Organisationen und Betriebe umfassenden Rauchverbotgesetze sind 2007 und 2008 in Kraft getreten. Sie gelten für öffentliche Gebäude, für Gaststätten, für Einrichtungen im Bildungs-, Gesundheits-, Kulturbereich usw.

Den Anfang machten am 1. August 2007 Baden-Württemberg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Einen Monat darauf trat das Bundesgesetz in Kraft, bis zum 1. Juli 2008 folgten die übrigen Bundesländer. Viele der Gesetze traten im Winter in Kraft, was international betrachtet aus taktischen Gründen eher vermieden wird. Man behalf sich in den meisten betroffenen Gesetzen damit, die Gültigkeit von Teilen wie vor allem der Bußgeldbewehrung bis in den Sommer 2008 aufzuschieben. Die Rauchverbotsgesetze haben für viel Aufhebens gesorgt, fast jedes ist von einem Verfassungsgericht (Bundes~, teils auch Landes~) in Teilen für rechtswidrig erklärt worden, jedes ist innerhalb weniger Jahre mindestens einmal geändert worden.

Ihre Folgen sind desaströs: Raucher werden diskriminiert, die Bevölkerung wird von oben so umerzogen, dass sie die Antitabak-Zwangsmaßnahmen für normal halten soll, Kneipen leiden unter Umsatzeinbußen, mussten Personal entlassen und oft sogar schließen. Soziale Treffpunkte und verlängerte Wohnzimmer sind damit verloren gegangen. Auch eher speisegastronomisch geprägte Lokale können die Dinge nicht mehr so flexibel regeln, wie von ihnen bzw. ihren Gästen gewünscht. Von der Lautstärke der nach draußen vertriebenen Raucher und ihrer Gesprächspartner ganz zu schweigen. Am negativsten sind Gaststätten in den drei Bundesländern betroffen, die totale Rauchverbote einegeführt haben (Ausnahmen höchstens für Geschlossene Gesellschaften), nämlich Bayern, das Saarland und Nordrhein-Westfalen. Immerhin haben die Situation und die Proteste dort die anderen Länder bisher davon abgehalten, diesem fundamentalistischen Vorbild nachzueifern. In diesen Ländern haben es die Kneipen besser, siehe folgendes Video.

Da die Gesetze weit über die Gastronomie hinausgehen, sind viele Beschäftigte einschlägiger Einrichtungen betroffen, die an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr rauchen dürfen, nicht mehr in Einzelbüro, je nach Art und Ort auch nicht mehr in Raucherzimmern – oder sie werden sogar ganz vom Gelände vertrieben. Neben dem Personal gilt dies z.B. auch für Studenten, letzteres insbesondere für Schüler und Krankenhauspatienten. Wie wir 2015 in Paris gesehen haben, dienen draußen rauchende Gruppen als Zielscheiben für islamistische Terroristen. Versuche, in Frankreich deshalb wieder Raucherecken auf Schulhöfen einzuführen, scheiterten an Antirauchern. Das Problem gilt in Deutschland ebenso.

Rauchverbote verkomplizieren das Leben und töten die Gemütlichkeit. Das macht Rauchern das Leben unangenehmer, nützt den Einrichtungen, die solche Verbote durchsetzen müssen, aber in keiner Weise. Oder arbeiten Verwaltungen, Schulen, Universitäten, Parlamente seit zehn Jahren besser als zu Zeiten, in den Raucher angemessenere Arbeitsbedingungen vorfanden? Es beschleicht einen eher der gegenteilige Eindruck.

Auch in der Bevölkerung waren und sind diese bevormundenden Einschränkungen Thema. Kritische Stimmen gab und gibt es, besondere konsequente wie die des Netzwerk Rauchen bleiben seit über zehn Jahren in Öffentlichkeit und staatlicher Politik zumeist ungehört. Wir bleiben aus folgenden Gründen gegen diese Verbote:

  • Ihre Begründung, die vermeintliche Gesundheitsgefahr durch Umgebungsrauch, ist ein postfaktischer Irrglaube. Wie als würde man vom Küssen schwanger.

  • Die Gesetze schützen keine Nichtraucher, sondern dienen dem Ziel der Tabakbekämpfung (Tobacco Control), die Welt immer tabak- und raucherfreier zu verunstalten. Man denke auch die immer extremeren Steuererhöhungen oder die Novellierung der TPD, die in den letzten zehn Jahren erfolgt sind.

  • Die Entscheidung, ob in Räumlichkeiten geraucht werden darf, müssen die Eigentümer/Besitzer (private Haushalte und Unternehmen) bzw. die Verantwortlichen vor Ort (öffentliche Einrichtungen u.ä.) selbst treffen können. Bei letzteren haben die zuständigen Stellen zu berücksichtigen, dass diese auch von und für Raucher errichtet worden sind.

Eine ersatzlose Aufhebung all dieser Gesetze bleibt also notwendig.


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