Aktivrauchen: Die Nachricht hinter der Nachricht
Donnerstag, 16. Juni 2005 um 00:00 Uhr
Die eine oder andere Zeitung hat auch in Deutschland darüber berichtet: Vor zwei Wochen wurde die Klage der Witwe eines langjährigen Kettenrauchers in Schottland zurückgewiesen, die das Tabakunternehmen Imperial Tobacco vor Gericht gezogen hatte. Faszinierend jedoch sind die Beweggründe des Richters für seine Entscheidung.
Die gesamte Urteilsbegründung des Richters, Lord Nimmo Smith, beläuft sich auf über 1100 Seiten, ein kürzeres Statement umfaßt 13 Seiten. Jede einzelne Seite gibt einen faszinierenden Einblick in die sorgfältigen Erwägungen, die der Richter vor seiner Entscheidung in Betracht zog. Er kam unter anderem zu folgenden Schlußfolgerungen:
- Der verstorbene Mann der Klägerin hat nicht aufgrund von Werbung angefangen zu rauchen.
- Die Behauptung, daß Tabak in stärkerem Maße süchtig mache als Kokain, ist nicht bewiesen.
Bedeutend ist das Urteil durch mehrere Aspekte: Der Richter untersuchte durch Expertenvernehmungen eingehend die Frage, inwieweit Rauchen süchtig oder abhängig macht. Und er ging in seiner ausführlichen Urteilsbegründung intensiv auf Fragen der Kausalität ein: Was kann Epidemiologie beweisen? Kann ein ursächlicher Zusammenhang von Rauchen und Krebs nachgewiesen werden? Kann Lungenkrebs bei einem bestimmten Raucher ursächlich auf seinen Zigarettenkonsum zurückgeführt werden?
Das Urteil ist ein "Must Read" für jeden, der sich intensiver mit der Materie beschäftigen möchte.