Für den Umgebungsrauch gilt offenbar auch in Rechtsstaaten keine Unschuldsvermutung. Anders ist nicht erklärbar, wie ohne Schädlichkeitsnachweis, auf Grundlage reiner Verleumdungen, Menschen vor Tabak in der Luft "zwangsgeschützt" werden müssen. Bei der heutigen mündlichen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts ist diese Frage immerhin thematisiert worden und zumindest ein kritischer Geist, Prof. Scherer aus München, durfte sich äußern.
Allerdings wurde auch die Tabakkontroll-Lobbyistin Pötschke-Langer als vermeintliche Expertin gehört. Dabei konnte das Gericht doch gerade kürzlich erst den Medien und Zahlen des Statistischen Bundesamtes entnehmen, wie sich eine weitere Lüge der Tabakkontrolle, nämlich die Mär, dass Rauchverbote gut fürs gastronomische Geschäft seien, nun endgültig in Luft aufgelöst hat.
Netzwerk Rauchen fordert eine sorgfältige Überprüfung der Passivrauch-Frage in Karlsruhe.