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Vereinsliebe

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Wirte und Raucher haben Grund zur Klage

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Nächsten Monat verhandelt das Bundesverfassungsgericht mündlich die Klagen von Gastronomen gegen Rauchverbotsgesetze. Gut so, aber nicht genug. Nicht nur im Bereich Gaststätten und nicht nur der wirtschaftlichen Freiheit und Einkommenssituation von Wirten schaden die Diskriminierungsgesetze, sondern sie sind von vornherein verfassungswidrig, da sie auf Falschbehauptungen, insbesondere der Passivrauchlüge, beruhen. Umso mehr freuen wir uns über die Verfassungsbeschwerde, die der ehemalige Schatzmeister von Netzwerk Rauchen, Werner Paul, eingereicht hat, als betroffener Raucher und mit viel Sachkenntnis.
Der schwäbische Unternehmer weist nach, wie er an vielen Stellen in seiner persönlichen Selbstbestimmung und Lebensführung durch ein Gesetz beschränkt wird, das fehlerhaft begründet ist und den wissenschaftlichen Realitäten spottet. Paul schlägt dem Gericht zahlreiche Sachverständige vor, die zu einer unabhängigen Urteilsfindung beitragen können.
Siehe hierzu unsere Pressemitteilung.

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