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Vereinsliebe

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Ende der Märchenstunde?

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Prof. Andreas Auer verurteilt die Entgleisungen welche unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit in Bezug auf den Passivrauch immer häufiger vorkommen.

Bisher wurde die Rechtsmässigkeit der diversen Rauchverbote kaum in Frage gestellt. Der Professor der Rechtswissenschaften Andreas Auer (Universität Genf) hat sich dieser Frage angenommen und kommt zu einem (für die Anti-Tabak-Bewegung) vernichtenden Ergebnis.

Nach dem Studium einer Volksinitiative, welche in Genf etwa 20'000 Unterschriften zusammen gebracht hat, kommt er zum Schluss, dass das absolute Rauchverbot in öffentlichen Räumen die Verfassung verletzt. Es handelt sich um einen unangemessenen Eingriff in die Privatsphäre, die Initiative muss deshalb als ungültig erklärt werden. Prof. Auer beschränkt sich aber nicht nur auf die rechtlichen Aspekte: "Da es keine Beweise - oder zumindest keine hohe Wahrscheinlichkeit - dafür gibt, dass die Gefahren des Passivrauchens nur durch ein absolutes Verbot abgewendet werden können", muss die Notwendigkeit eines absoluten Rauchverbots bezweifelt werden. Damit muss diese Massnahme als nicht konform mit der Verfassung abgewiesen werden.

Seine Schlussfolgerungen beziehen sich auf Genf, werden aber hoffentlich auch im Rest der Schweiz - und hoffentlich auch im Ausland - zum Nachdenken über die Sinnlosigkeit solch absoluter Massnahmen anregen.

Le Temps (Hrsg.): Bannir la fumée des lieux publics est contraire aux libertés, affirme Andreas Auer

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