Rauchen und Beruf: Geruch und Risiko
Freitag, 29. Juli 2005 um 00:00 Uhr
Über ein neues Gerichtsurteil werden Anti-Raucher-Bewegungen, die dem bösen Tabakrauch selbst dann tödliche Wirkungen unterstellen wollen, wenn man ihn nicht einmal mehr riechen kann, sehr enttäuscht sein: Ein Arbeitnehmer wollte sogar verhindern, daß in seiner Abwesenheit an seinem Arbeitsplatz geraucht werde. Das Landesarbeitsgericht Berlin stellte jedoch fest, daß diese Forderung selbst nach der geltenden Arbeitsstättenordnung zu weit geht.Hintergrund der Entscheidung war, daß die gesetzlichen Regelungen zwar einen Schutz vor den Gesundheitsgefahren des "Passivrauchens" bieten solle, diese Regelung aber nicht einen Schutz bereits vor bloßem Tabakgeruch darstelle.
Damit ist es amtlich: Tabakgeruch ist keine Belästigung, vor der der Staat schützen muß. In Geschmacksfragen ist es nicht der Staat, der entscheiden muß. Der einzige Schönheitsfehler des Urteils: Weiterhin wird die grundlegende Annahme, Passivrauchen sei gefährlich, nicht in Frage gestellt. Sollte dies einmal objektiv vor Gericht aufgerollt werden, ist der Anti-Raucher-Spuk bald wieder vorbei.