Razzia in Düsseldorf-Flingern

Freitag, 26. Juli 2013 um 23:37 Uhr

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Ordnungsamt geht gegen Protest vor

Im Düsseldorfer Stadtteil Flingern hat das städtische Ordnungsamt am 15. Juli in Gaststätten Protestplakate gegen die Verschärfung des Landesrauchverbotsgesetzes abhängen lassen und sogar konfisziert.

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Bildquelle: aboutpixel.de / 1.Mai © walter dannehl

Begründet wurde dies u.a. mit der Sicherheit des vor Ort wohnenden grünen Landtagsabgeordneten Martin-Sebastian Abel, der vor wenigen Wochen im Landtag eine vor Unwahrheiten strotzende Rede zum Thema gehalten hatte. Netzwerk Rauchen findet dieses Vorgehen der Stadt Düsseldorf skandalös. Den Versuch, legitimen demokratischen Protest mittels Polizeistaatsmethoden zu unterbinden, kritisieren wir aufs Schärfste.

Mit folgender Offener Nachfrage konfrontiert das Netzwerk Rauchen in diesem Zusammenhnag Herrn Abel MdL:

Sehr geehrter Herr Abel,

nach unseren Erkenntnissen - die sich mit denen jüngst in der WAZ und im Express veröffentlichten decken - hat das Düsseldorfer Ordnungsamt am 15. Juli d.J. in Gaststätten in Düsseldorf-Flingern Protestplakate gegen die Verschärfung des Landesrauchverbotsgesetzes abhängen lassen und konfisziert. Gemäß weiteren Darstellungen, auch in einer Pressemitteilung der Linkspartei Düsseldorf vom 19.07. d.J., wurden daneben auch Informationsmaterialien beschlagnahmt und protestierenden Gaststätten der Konzessionsentzug angedroht. Laut Medien- und Augenzeugenberichten berief sich das Ordnungsamt dabei auf ein subjektives Gefühl Ihrerseits, bedroht zu werden.
Wir fragen Sie daher:
Befürworten Sie diese Aktion des Düsseldorfer Ordnungsamtes?
Finden Sie es richtig, wenn in 'Ihrem' Stadtteil uniformierte Staatsdiener gegen an Sie oder Ihre Fraktion gerichtete Kritik mit aller Härte vorgehen?
Wen oder was genau bedrohen Unterschriftenlisten, Hausverbotsplakate (die Ihr Fraktionsvorsitzender Reiner Priggen kürzlich „ein legitimes Mittel“ des Protests nannte) und Informationsmappen?

Diese Anfrage wird veröffentlicht, was auch für Ihre Antwort, um die wir Sie hiermit herzlich ersuchen, gilt.

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