Freitag, 09. August 2013 um 13:28 Uhr
Das Amtsgericht Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 31. Juli die fristlose Kündigung von Friedhelm Adolfs Wohnung bestätigt. Weil die Berufung gegen dieses Urteil zulässig ist, hat das Gericht die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verfügt. Diese dient dem Schutz des Mieters vor der Vollstreckung des Urteils bis zur Berufungsentscheidung. Würde die Sicherheitsleistung nicht hinterlegt, könnte die Vermieterin jederzeit die Zwangsräumung der Wohnung veranlassen.
Netzwerk Rauchen e.V. hatte mit seiner Spendenaktion "Ein Dach für Raucher" über 2.000 EUR an Spendengeldern einsammeln können, um Friedhelms Prozess zu finanzieren. Dieses Geld sowie weitere Spenden von anderer Seite ermöglichen nun, die Sicherheitsleistung zu stellen.
Dieser Beitrag ist mir etwas wert: