Mittwoch, 11. November 2015 um 00:00 Uhr
Aktuell
Dem Ehepaar wurde von seinen Nachbarn vorgeworfen, die ca. 16 Zigaretten die beide täglich rauchten, seien für diese eine unzumutbare Belästigung und Gesundheitsgefährdung. Während der warmen Jahreszeiten geniessen die beiden ihren Tabak auf der Terrasse, im Winter im Haus. Beides sollte künftig unterbleiben und ein Raucherstundenplan in Kraft treten. Diesem Angriff auf die Selbstbestimmung des Lebensstils hat das Gericht in erster Instanz nun ein Ende gesetzt. Nach einem gerichtlich angeordnetem "Schnuppertermin" vor Ort konnte keine Geruchsbelästigung festgestellt werden. Nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann und leider ohne Konsequenzen bleiben wird die Belästigung der Familie Dowe und des Gerichts durch diesen überflüssigen und unnötigen Prozess. Wir raten den Rechtsschutzversicherungen – auch im Hinblick auf eine etwaige Berufung durch die intoleranten Kläger – künfig Erfolgsaussichten (sorgfältiger) zu prüfen, bevor sie eine Kostenübernahme zusagen.
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