Mittwoch, 10. Juli 2013 um 16:25 Uhr
Aktuell
Neben dem Netzwerk Rauchen hat heute auch der "Vesuv von Neuss" (OB Herbert Napp) seine Unterstützung angekündigt. Diese Angelegenheit wird nicht ruhen bis wir alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
Das Landgericht Düsseldorf hat heute morgen über die Beschwerde des Klägers über die abgelehnte Prozesskostenhilfe entschieden und sie anders als das Amtsgericht bewilligt! Das ist eine gute Nachricht. Friedhelm A. kann somit zumindest die erste Instanz bewältigen. Am 24.07.13 findet vor dem Düsseldorfer Amtsgericht um 10 Uhr die Verhandlung statt. Der Ausgang ist natürlich höchst ungewiss und die Wahrscheinlichkeit, dass er unterliegt hoch. Der zuständige Amtsrichter hat in seiner Entscheidung über die Prozesskostenhilfe ja deutlich gemacht wie er die Angelegenheit sieht.
Wir werden mit den Spendengeldern wie folgt verfahren:
Wir warten die Entscheidung des Amtsgerichtes ab, bis dahin wird die Spendenaktion ausgesetzt.
Sollte Friedhelm A. unterliegen werden wir, wenn erfordlich, damit die nächste Instanz finanzieren.
Über die weitere Verwendung werden wir nach Ende des Prozesses entscheiden. Selbstverständlich zahlen wir auf Wunsch Spenden zurück, sollte sich diese wünscheswerte Konstellation ergeben.
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