Mittwoch, 28. September 2016 um 18:48 Uhr
„Nach dreieinhalb Jahren gerichtlicher Odyssee lebt und raucht er nach wie vor in seiner Düsseldorfer Wohnung“, so Bundesvorsitzender Michael Löb, „das sollte anderen Vermietern eine Warnung sein, die ähnliches versuchen wollen.“
Aus dem Spendenfonds „Ein Dach für Raucher" konnte der Verein den Großteil der Sicherheitsleistung für Friedhelm Adolfs zur Verfügung stellen.
Netzwerk Rauchen hat im Verweis auf die angebliche Belästigung durch Adolfs‘ Tabakgenuss immer nur einen Vorwand gesehen. Schon zu Beginn des Verfahrens waren Vermutungen laut geworden, dass es der Eigentümerin in Wahrheit nur darum gehe, seine Wohnung teurer als Büroräume vermieten zu können.
Nach Auffassung des Netzwerks bleibt Rauchen weiterhin eine normale Nutzung der Mietsache, die keinerlei Gesundheitsgefährdung mit sich bringt - und die Raucher auch sich selbst nicht verbieten sollten.
Pressemitteilung als PDF zum Herunterladen: PM_04_2016_NWR_Adolfs (65.09 kB)