Montag, 14. September 2015 um 20:12 Uhr
Vermutlich angestachelt über die Berichterstattung über den rauchenden Düsseldorfer Friedhelm Adolfs (den man auch nach Jahren bisher nicht aus seiner Wohnung hat klagen können) , scheinen einige Nachbarn der Meinung zu sein, dass man es mit den Rauchern ja machen könne. Die Antirauchhysterie mit ihren Eingriffen in die Privatsphäre wird so zum Kampfmittel im Nachbarschaftsstreit instrumentalisiert.
Tatsächlich ist kaum anzunehmen, dass der sich an der Außenluft schnell verflüchtigende Rauch sich einer Rakete mit Zielautomatik gleich durch die Fenster der klagenden Parteien bewegt, erst recht nicht zwei Häuser weiter, wo ein Klägerpaar wohnt.
Während die Gerichte es im ursprünglichen Verfahren bei Friedhelm Adolfs über zwei Instanzen versäumt hatten, in eine vernünftige Beweiserhebung zu treten, führte das Amtsgericht Dortmund bei den Dowes und ihren Nachbarn die erforderliche Ortsbesichtigung durch. „Ortserschnüffelung“ wäre vielleicht der treffende Begriff, und am vergangenen Mittwoch fand der Termin nun statt, bei medialem Interesse. Ein Praktikant und Rechtsreferendar am Amtsgericht mussten auf der Terrasse testrauchen und zwar unnatürlich viel, nämlich ungefähr acht Zigaretten in gut 20 Minuten. Anschließend musste der Praktikant in der Küche ebenfalls eine Zigaretten anzünden und diese teilweise durch die laufende Dunstabzugshaube ausatmen. Die junge Amtsrichterin bemühte sich ihrerseits darum, einschlägige Außen- und Innenbereiche der Nachbarn auf etwaige Geruchsspuren zu testen.
Und was kam raus bei diesem seltsamen Spektakel? Wie der Anwalt der Dowes verlauten ließ und wie zu erwarten war, konnte die Richterin nichts erschnüffeln. Nada, null, niente. Alles eingebildet von Nachbarn, die schon zu husten beginnen, wenn die Dowes auf der Terrasse ein Feuerzeug klicken lassen. Autosuggestion ist eine Macht. Die in anderen Fällen auf anderen Kontinenten schon so weit ging, dass Betroffene behauptet haben, Rauch aus Nachbarwohnungen ziehe durch Steckdosen und Wohnungsböden zu ihnen.
Wie bei einem verhärteten Nachbarschaftsstreit kaum überraschend wollen die Kläger sich damit nicht zufrieden geben und vor einem Urteil weiteren Aktivitäten entfalten.
Die Dowes rauchen weiter. Sie haben allerdings schon erwogen, aufgrund ihrer Behinderungen aus dem mehrstöckigen Haus in ein ebenerdiges Domizil zu ziehen. Für diesen Fall ist geplant und nicht unwahrscheinlich, dass an ihrer Stelle Flüchtlinge Unterkunft im Haus finden. Das wäre gewiss eine Win-Win-Situation: Die Nachbarn könnten ihren Horizont erweitern, indem sie Menschen kennenlernen, die mit realen Problemen – und nicht nur eingebildeten – zu kämpfen haben. Und den Flüchtlingen böte sich ein Einblick in die Abgründe der deutschen Kleinbürgerseele.
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